Wie man eine Immobilie verkauft – Teil 3 – Der Kaufvertrag, der Notar-Termin, die Immobilien-Übergabe
Sie möchten Ihre Immobilie ohne Makler verkaufen? Dann nehmen Sie sich unsere Tipps zu Herzen. Das Immobilien-Geschäft bringt viele unerwartete Aspekte mit sich.
Hier finden Sie die Fortsetzung zu “Wie man eine Immobilie verkauft Teil 1″ und „Wie man eine Immobilie verkauft Teil 2“.
Im Teil 1 und Teil 2 finden Sie die Schritte 1-6, um eine Liegenschaft bestmöglich zu verwerten. Marktanalyse, Verkehrswert, Exposé, Vermarktung, die Besichtigung und die Preisverhandlung sind Themen dieser Artikel.
Im dritten Teil der Reihe – Wie man eine Immobilie verkauft – werden folgende Themen besprochen.
7) Der Kaufvertrag, 8) Der Notar-Termin, 9) Die Immobilien-Übergabe
7) Der Kaufvertrag:
Der Kaufvertrag ist eine komplexe Angelegenheit. Es gibt keine Regelung darüber welche der beiden Parteien (KäuferIn/VerkäuferIn) über die Auswahl, welcher Rechtsanwalt oder Notar den Kaufvertrag erstellt, entscheidet. Häufig ist es aber Bedienung von einer der beiden Parteien einen bestimmten Juristen zu engagieren.
Wenn dies nicht der Fall ist gibt es entweder einen Notar oder Rechtsanwalt des Vertrauens oder Sie verlassen sich auf Empfehlungen. Gerne geben wir Ihnen den Kontakt zu Juristen mit denen wir zu empfehlende Erfahrungen gemacht haben.
“ Wenn Sie sich unsicher sind – es gehört zum Service des Vertrag-Erstellers, dass Ihre offenen Fragen und Unsicherheiten zum Kaufvertrag beantwortet werden. Wenn Sie sich trotzdem unsicher sind, bitten Sie eine außenstehende Person zum Thema Kaufvertrag um Rat.“
Kosten für den Kaufvertrag:
Die Kosten für die Kaufvertrags-Erstellung variieren. Unsere Erfahrung ist ein Prozentsatz zwischen 1-3 % der Kaufvertragssumme. Je nach Höhe der Kaufvertragssumme sind aber durchaus auch Pauschalverträge gängig (genaue Regelung des Provision-Satzes erfolgt durch die zuständige Kammer).
Weiters sind Kosten für die Beglaubigung zu kalkulieren – Ihre Unterschrift am Kaufvertrag muss amtlich bestätigt werden. Auch das erledigt ein Notar oder ein Legislator (meist eine Person in jeder Gemeinde).
Der Notar bzw. Rechtsanwalt der den Kaufvertrag erstellt ist auch für die grundbücherliche Abwicklung zuständig. Das bedeutet, er trägt das neue Eigentumsrecht ein und löscht das alte Eigentumsrecht mitsamt den Pfandrechten etc. Die Grundbucheintragungsgebühr beträgt 1,1% von der Kaufvertragssumme, die Eingabegebühr beläuft sich bei ca. EUR 50,00.
Inhalte des Kaufvertrages:
Einen Standard-Kaufvertrag für Immobilien gibt es wohl nicht, zu unterschiedlich sind die Fälle. Aber einige Angaben dürfen keinesfalls fehlen: Angaben zu den GrundbesitzerInnen, wenn mehrere EigentümerInnen vorhanden sind, dann muss mit Anteilen das Eigentum abgegrenzt werden. Meist werden Auszüge des Grundbuches beigelegt. Die Adresse der Immobilie, sowie der Zustand und die Ausstattung gehören im Kaufvertrag festgehalten. Meist findet sich auch eine Haftungsklausel hinsichtlich versteckter Mängel im Vertrag.
Die finanziellen Rahmenbedingungen werden im Kaufvertrag geregelt – der Kaufpreis, wann wird welche Summe transferiert, wer ist der Treuhänder und wann ist der Übergabezeitpunkt der Immobilie.
Wenn Sie sich unsicher sind – es gehört zum Service des Vertragserstellers, dass Ihre offenen Fragen zum Kaufvertrag beantwortet werden. Wenn Sie sich trotzdem unsicher sind, bitten Sie eine außenstehende Partei um Ihren Rat.
8) Der Notar-Termin
Ein gemeinsamer Notartermin zur Unterschrift ist nicht verpflichtend. Es besteht genauso die Möglichkeit, dass jede Partei für sich den Vertrag unterschreibt bei einem Notar/Legislator den er/sie präferiert.
Wir bevorzugen einen gemeinsamen Termin beim Notar, dabei sind auch wir als Vertreter beider Parteien anwesend. Es ist ein sehr sensibles Geschäft und es sind große Geld-Summen im Spiel. Das hat neben Freude über Kauf/Verkauf auch Ängste und Sorgen zur Folge. Wir nutzen den gemeinsamen Notartermin, um letzte Unklarheiten oder Besorgnisse zu klären und gemeinsam das weitere Vorgehen zu fixieren. Auch wenn durch den Vertrag alles geklärt sein sollte, sind bei einer Immobilientransaktion die Vorzüge eines persönlichen Gespräches eindeutig zu empfehlen. Mit dieser Vorgehensweise haben wir ausschließlich positive Erfahrungen gemacht und legen es unseren Kunden stark ans Herz.
9) Die Immobilien-Übergabe
Bei einem gemeinsamen Termin mit VerkäuferIn und KäuferIn wird die Immobilie übergeben. Dabei wird ein weiteres Mal gemeinsam besichtigt und der/die VerkäuferIn gibt Anweisungen für die Besonderheiten der Immobilie – beispielsweise Heizung, Leitungen etc. Eine Immobilie hat eine eigene, sehr vielschichtige Persönlichkeit die es zu erforschen gibt – die Immobilien-Übergabe ist die Gelegenheit so viel wie möglich über die Eigenheiten in Erfahrung zu bringen.
Wir füllen bei diesem Termin gemeinsam mit den beiden Parteien ein Übergabe-Übernahme-Protokoll aus. Das bedeutet, dass Zählerstände, Schlüssel, eventuelle neue Schäden etc. festgehalten werden. Dieses Protokoll wird wiederum von beiden Parteien unterfertigt. Mit diesem Akt der physischen Übergabe ist die Immobilientransaktion (beinahe) abgeschlossen. Gelegentlich kommt es vor, dass die Grundbuch-Eintragung und damit verbunden die Auszahlung der Kaufvertragssumme etwas länger dauern.
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Weitere Informationen können Sie unter den Rubriken – “Für Verkäufer” und “Premium-Service“- einsehen. Gerne sind wir aber auch persönlich Ihr Ansprechpartner. Kontakt