Verbraucherrechte Richtlinien Umsetzungsgesetz
Liebe Besucherinnen und Besucher!
Im Juni 2014 ist das Verbraucherrechte Richtlinien Umsetzungsgesetz, kurz VRUG, in Kraft getreten (Link zum Gesetzestext).
Seit 13.06.2014 müssen Sie, wenn Sie per Mail, Internet oder Telefon eine Immobilie anfragen und das Angebot von einem Immobilienmakler stammt, von uns genau über das Immobiliengeschäft aufgeklärt werden. Ihnen muss bewusst sein, dass Sie mit einem Maklerbüro zusammen arbeiten und wenn Sie sich für einen Kauf entscheiden, dann auch eine Provision an uns zu zahlen ist. Versäumen wir es, Sie über diese Tatsache vorab aufzuklären und im Zuge eines Kaufes eine Provision von Ihnen bekommen, dann könnten Sie im Nachhinein (bis zu 12 Monate) unsere Provision wieder zurück verlangen.
Wichtig für Sie als Verbraucher
Die wichtigsten Punkte des Verbraucherrechte Richtlinien Umsetzungsgesetz haben wir kurz für Sie zusammengefasst:
- Natürlich ist nur eine Provision für den Makler fällig, wenn Sie von uns kaufen oder mieten
- Sie verpflichten sich zu keinem Besichtigungstermin/Kauf etc.
- Wir müssen Sie über Ihr neues Rücktrittsrecht aufklären: Als Verbraucher haben Sie nun ein zweiwöchiges Rücktrittsrecht bei Geschäften die über Mail, Telefon … zustande kommen.
- Wenn Sie möchten, dass wir Ihnen vor Ablauf der zwei Wochen Unterlagen zukommen lassen/Besichtigungen vereinbaren, dann müssen Sie dies von uns ausdrücklich verlangen (durch anklicken in unserem Angebots-Mail).
- Damit verlieren Sie das zweiwöchige Rücktrittsrecht. Das heißt, wenn Sie sich für einen Kauf/Miete entscheiden sollten & einen Kauf-/Mietvertrag unterschreiben, dann müssen Sie eine Provision an uns bezahlen.
Das neue Verbraucherrechte Richtlinien Umsetzungsgesetz bedeutet für Sie als Konsument eine erhöhte Transparenz und Absicherung.
Wenn Sie Fragen dazu haben sind wir gerne Ihr Ansprechpartner!
Herzliche Grüße
Ihr Premium Homes -Team