Immobilienertragssteuer 2015/2016 – Teil 2
In „Immobilienertragssteuer 2015/2016 – Teil1“ haben wir die Immobilienertragssteuer in ihrer Basis erklärt.
In diesem Artikel – Immobilienertragssteuer 2015/2016- Teil 2 – werden die Veränderungen durch die Steuerreform 2015/16 aufgezeigt.
Folgende Themen werden hier behandelt:
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Immobilienertragssteuer Neu – Übertragung von Immobilien innerhalb von Familien
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Immobilienertragssteuer Neu – Verkauf von Immobilien
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Verkauf/Übertragung noch im Herbst 2015?
Mit 01.01.2016 treten die Maßnahmen der Steuerreform in Kraft und somit die Immobilienertragssteuer Neu.
1. Immobilienertragssteuer Neu – Übertragung von Immobilien innerhalb der Familie
Im Moment beträgt die Steuer bei einer Immobilien-Übertragung innerhalb der Familie 2% vom 3-fachen Einheitswert.[1] Der Einheitswert ist dabei der steuerliche Wert des Grundvermögens und wird auf Antrag mit Bescheid vom Finanzamt festgestellt. In der Regel liegt dieser unter dem Verkehrswert. [2]
Ab. 01.01.2016 soll diese Steuer aber vom Verkehrswert berechnet werden, zusätzlich wird der Tarif gestaffelt nach Immobilienwert:
bis € 250.000,00………………………….0,5%
zwischen € 250.000,00 & € 400.000,00……………2,0%
über € 400.000,00………………………3,5%
Die Besteuerung ist an diese Staffelung gekoppelt: Ist der Wert einer Immobilie € 300.000,00 dann beträgt der Steuersatz für € 250.000,00 – 0,5% und für € 50.000,00 – 2%. Somit würde die Steuer hier € 1.250,00 + € 1.000,00 betragen.
2. Immobilienertragssteuer Neu – Verkauf von Immobilien:
Hier sagt die neue Rechtslage, dass der Steuersatz statt bisher 25% auf 30% erhöht werden soll. Das bedeutet, dass sämtliche Gewinne aus der Veräußerung von Grundstücken der Einkommenssteuerpflicht unterliegen und mit einem Steuersatz von 30% bemessen werden.
Für Alt-Immobilien (also Immobilien, die vor dem 31.03.2002 angeschafft wurden), wird der Steuersatz auf 4,3% angehoben (von ursprünglich 3,5%).
3. Verkauf/Übertragung noch im Herbst 2015?
Aufgrund der Steuerreform und der damit erhöhten Immobilienertragssteuer, kann es durchaus sinnvoll sein, dass Sie Ihre Immobilie noch im vierten Quartal 2015 verkaufen bzw. übertragen. Jedoch kann dies nicht pauschal formuliert werden und ist im Einzelfall abzustimmen. Wir unterstützen Sie aber gerne bei Ihrer Entscheidungsfindung und betrachten die Thematik gemeinsam mit Ihnen umfassend.
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[1] Quelle: http://www.wirtschaftsanwaelte.at/
[2] Quelle: https://www.help.gv.at