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Die Hausverwaltung und ihre Aufgaben

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Aufgaben der Hausverwaltung:

Die Hausverwaltung ist Arbeit für einen Profi. Der Name verrät bereits, dass ein Hausverwalter „verwaltet“ und das im Auftrag des Eigentümers. Wenn der oder die Eigentümer sich nicht selbst um die Immobilie kümmern wollen oder können.
Z.B. bei Eigentumswohnungen mit mehreren Parteien, benötigt es eine professionelle Hausverwaltung. Schließlich braucht es termingenaue und ordentliche Ausführungen.
Die Hausverwaltung wird von den Eigentümern der Liegenschaft beauftragt, indem ihm eine Vollmacht erteilt wird. Allerdings kann ein Mieter, einer Eigentumswohnung die Verwaltung nicht kündigen. Die ist nur durch eine Mehrheit der Eigentümer möglich. Ein Wohnungsmieter erklärt sich laut Mietvertrag mit der Hausverwaltung einverstanden

 Die Aufgaben der Hausverwaltung bei Eigentumswohnungen:

  • Die Aufgaben sind gesetzlich im österreichischen Wohnungseigentumsgesetz verankert (im WEG bzw. ABGB und MRG)
  • Die Interessen der Wohnungseigentümer muss die Hausverwaltung vertreten

Folgende Punkte sind wesentlich:

  • Abrechnung der Betriebskosten
  • Erstellen von Rücklagen
  • Abwicklung von Versicherungsschäden
  • Verrechnung der Heizkosten und Warmwasserkosten
  • Alle Einnahmen und Ausgaben müssen genannt werden
  • Die Abrechnung muss spätestens sechs Monate nach Ablauf des Kalenderjahres jedem Eigentümer schriftlich übermittelt werden
  1. Die Verwaltung muss aus einem Adlerblick alle eventuellen kommenden Instandhaltungsmaßnahmen erkennen, ankündigen und sich darum kümmern, dass sie pünktlich durchgeführt werden.
  2. Die Reinigung und Pflege des Hauses abstimmen und die anfallenden Kosten müssen den Eigentümer gemeldet werden, noch vor der Durchführung.
  3. Eine Hauptversammlung muss spätestens alle zwei Jahre einberufen werden. Die Eigentümer erhalten dann die Informationen über Zustand des Hauses, Kostenänderungen, eventuelle Investitionen.
  4. Gleichfalls ist die Hauptversammlung eine Gelegenheit über Beschwerden und Probleme zu diskutieren.
  5. Im Falle von Problemen, die das gesamte Haus betreffen sollte auf jeden Fall der Verwalter informiert werden. Dieser kümmert sich um die Instandhaltungsmaßnahmen rund ums Gebäude, Reparaturen oder Reinigung.
  6. Alles was IN der Wand ist betrifft die Hausverwaltung oder Vermieter, diese Faustregel hört man oft. Also Probleme mit Elektro-, Gas- oder Wasserleitungen.
  7. Gibt es Probleme mit verstopften Abflüssen, wird gleichfalls die Hausverwaltung informiert und sie sorgt dafür, dass ein qualifizierter Handwerker bei der Problembehebung hilft.
  8. Bei Streitigkeiten unter den Hausbewohnern ist die Hausverwaltung nur dann zuständig, wenn es ein besonders Ausmaß annimmt.
  9. Wenn ständig Gerümpel im Treppenhaus abgestellt wird, ist die Hausverwaltung der Ansprechpartner. Für das Stiegenhaus gibt es besondere Vorschriften. Demnach müssen das Stiegenhaus und andere allgemeine Bereiche frei von Lagerungen bleiben. Erklärung dazu: So können (Personen) Schäden im Brandfall minimiert werden. Ablagerungen jeglicher Art könnten schnell brandbeschleunigend wirken und zu lebensgefährlichen Blockaden werden.
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Die Hausverwaltung rechnet die Betriebskosten ab

Die Aufgaben einer Hausverwaltung bei Mietwohnungen:

  • Es dürfen neben den Betriebskosten, die Kosten für Instandhaltungsmaßnahmen, wie z.B. Sanierungsarbeiten nicht auf die Mieter übertragen werden
  • Die Einnahmen aus den Mieten müssen diese Ausgaben decken
  • Manchmal führt diese Regelung zu Konflikten
  • Es sollte unbedingt bei Streitigkeiten eine Beratung durch die Arbeiterkammer erfolgen, um auf der rechtlich sicheren Seite zu sein,

Wie nutzt die Hausverwaltung die Rücklagen:

Wer eine Wohnung kauft, muss eine Rücklage zahlen. Fallen in Zukunft Reparaturen an dient die Rücklage zur Begleichung. Der Verwalter informiert die Eigentümer, wie das Geld verwendet wird oder wurde. Er darf nicht frei darüber verfügen.

Was macht eine Hausverwaltung zu einer guten Hausverwaltung?

  • Vertritt die Interessen aller Eigentümer
  • Ist neutral und hellhörig in alle Richtungen
  • Versucht im Streitfall zu vermitteln und zu unterstützen (gilt auch bei Problemen zwischen Eigentümern und Mietern)
  • Gibt es Probleme bei denen die Zuständigkeit unklar ist, rät der Verwalter zum Telefonhörer zu greifen und sich im direkten Gespräch bei ihm zu informieren

 

Über was wir uns sonst noch so für Sie Gedanken machen:

Immobiliensuche: Wohnraum ist Lebensraum

Entrümpeln #1: Aufräumen, Chaos entsorgen!

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Entrümpeln #3: Vereinfachen Sie Ihren Lebensbereich

Für Immobilien-Verkäufer:

Die richtigen Dinge zum richtigen Zeitpunkt tun – auf uns können Sie vertrauen. Sich von einer Immobilie zu lösen ist ein großer Schritt.

Bevor die Entscheidung für einen Verkauf getroffen wird ist es wichtig das Thema aus verschiedenen Perspektiven zu betrachten, begleitendes zu hinterfragen. Informieren Sie sich über Tipps zum Immobilien-Verkauf, sowie über unser Premium-Service für Sie.

Sie möchten Ihre Immobilie eigenständig verkaufen? Ohne Immobilien-Makler? Dann müssen Sie genau über die notwendigen Schritte und Gefahren informiert sein. Folgende Informationen haben wir für Sie im Angebot:

  • Welche Aufgaben hat ein Immobilienmakler
  • Immobilienertragssteuer 2015/2016
  • Der Grundstückswert – Steuerreform 2015/2016
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  • Wie man eine Immobilie verkauft – Teil 1
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